Mitglieder der Genossenschaft
Mitglieder der Genossenschaft können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Sowohl die Stadt Grevenbroich wie auch einige Fördervereine Grevenbroicher Schulen sind Mitglieder der Genossenschaft. Dabei ist zu beachten, dass Mitglieder im Aufsichtsrat und Vorstand nur natürliche Mitglieder der Genossenschaft sein können. Die ersten Mitglieder sind durch die Teilnahme an der Gründungsversammlung am 25. November 2005 beigetreten. Weitere Mitglieder können durch Eintritt der Genossenschaft beitreten.Der Eintritt wird mit Zustimmung des Vorstands wirksam. Jedes Mitglied muss eine Zahlung als Pflichteinlage - den Geschäftsanteil - als Genossenschaftsanteil kaufen und kann bis zu 20 Anteilen insgesamt erwerben. Die Höhe des Genossenschaftsanteils beträgt 250,- €. Er kann in fünf Teilraten zu je 50,- € einbezahlt werden, die Mitgliedschaft wird dann mit Einzahlung der letzten Teilrate wirksam. Eine darüber hinausgehende Haftung des Mitglieds ist statutgemäß ausgeschlssen. Die Genossen erhalten das Recht zur Benutzung der Wildenburg als satzungsgemäße Einrichtung der Genossenschaft. Sie haben darüber hinaus ein Stimmrecht auf der Generalversammlung. Das Statut sieht ein Mehrfachstimmrecht vor, indem Mitglieder ab fünf Geschäftsanteilen zwei Stimmen und ab zehn Geschäftsanteilen drei Stimmen abgeben können.Die Mitglieder können durch schriftliche Kündigung ausscheiden. Das ausscheidende Genossenschaftsmitglied hat Anspruch auf Auszahlung des sich nach der Bilanz ergebenen Geschäftsguthabens binnen weiterer sechs Monate. Ein Mitglied kann mit Zustimmung des Vorstandes aber auch sein Geschäftsguthaben auf einen anderen Genossen übertragen, der entweder schon Mitglied der Genossenschaft ist oder es mit dem Kauf wird.
Statut: Beschluss Generalversammlung 7.4.2006
§ 1 Name, Sitz, Gegenstand
(1) Die Genossenschaft heißt „Pro Wildenburg eG“ mit Sitz in Grevenbroich.
(2) Die Genossenschaft betreibt die im Eigentum der Pfarrvikarie St. Johann Baptist stehende „Wildenburg“ (Hellenthal, Eifel) als Begegnungsstätte für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Jugendliche und Erwachsene, vornehmlich aus Grevenbroich, zu Erholungs- und Bildungszwecken, dies ohne Ansehen von Nationalität, Religion und Hautfarbe.
(3) Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.
(4) Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.
§ 2 Mitgliedschaft, Geschäftsanteil
(1) Die Mitgliedschaft können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts erwerben.
(2) Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung sowie Zulassung durch die Genossenschaft erworben. Der Geschäftsanteil beträgt 250,00 €. Er ist sofort in voller Höhe einzuzahlen.
(3) Die Mitglieder können mit Zustimmung des Vorstandes
- ihr Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag mit einem anderen Mitglied oder einen Dritten übertragen, sofern das Geschäftsguthaben des erwerbenden Mitglieds zwanzig Geschäftsanteile nicht überschreitet bzw. der Dritte an Stelle des Veräußerers Mitglied wird.