Prüfungsverband

Die Genossenschaft muss einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören. Dieser Prüfungsverband führt alle zwei Jahre eine Pflichtprüfung durch. Zu prüfen sind Einrichtungen, Vermögenslage und Geschäftsführung der Genossenschaft, um die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung feststellen zu können. Die gesetzliche Pflichtprüfung erfasst die Genossenschaft als Ganzes; sie ist nicht auf die Prüfung des Jahresabschlusses beschränkt. Die gesetzliche Prüfung dient dem Ziel des Mitglieder- und Gläubigerschutzes. Außerdem hat der Prüfungsverband im Rahmen der Gründung der „Pro Wildenburg e.G:“ eine Gründungsprüfung vorgenommen. Die Genossenschaft ist Mitglied des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband e.V. (RWGV).